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Schwalm-Eder: Schwalm-Eder-Kreis fördert Qualifizierung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer

Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Betreuung zu begegnen, unterstützt der Schwalm-Eder-Kreis künftig die Qualifizierung beruflicher Betreuer mit bis zu 5.000 Euro – ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Hilfesystems für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Derzeit stehen rund zwei Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – auch im Schwalm-Eder-Kreis. Entsprechend groß ist der Bedarf an Menschen, die bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe beruflich zu übernehmen.

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen Personen mit Krankheit oder Behinderung in organisatorischen Belangen des Alltags. Sie helfen dabei, persönliche Rechte wahrzunehmen und eigene Entscheidungen – soweit möglich – zu treffen. Typische Aufgabenfelder sind die Begleitung bei Gesundheitsfragen, Wohnangelegenheiten, Behördenkontakten sowie finanziellen und vermögensbezogenen Themen.

Eine Betreuung wird erforderlich, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und eine Unterstützung durch andere Hilfen wie zum Beispiel soziale Dienste nicht ausreicht oder möglich ist. In diesem Fall richtet das am Wohnort zuständige Amtsgericht die Betreuung ein – basierend auf einem ärztlichen Gutachten und nach Anhörung der Betreuungsbehörde.

Betreuungen können entweder ehrenamtlich – häufig durch Angehörige oder Vertrauenspersonen – oder beruflich übernommen werden. Für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer ist seit 2023 eine Registrierung durch die Betreuungsbehörde erforderlich. Voraussetzung hierfür sind der Nachweis gesetzlich definierter Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Von der Sachkundepflicht ausgenommen sind ausschließlich Juristinnen und Juristen mit zweitem Staatsexamen sowie Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs der Sozialen Arbeit.

In den vergangenen Monaten hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere die Kosten für den Erwerb der geforderten Sachkunde viele Interessierte von einer beruflichen Tätigkeit abhalten.

Um dem entgegenzuwirken, hat der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises beschlossen, die Qualifizierung zum beruflichen Betreuer finanziell zu unterstützen. Zukünftig können 50 Prozent der nachgewiesenen Lehrgangs- und Prüfungskosten – bis maximal 5.000 Euro pro Person – erstattet werden. Förderfähig sind Personen, die alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen und im Anschluss Betreuungen im Landkreis übernehmen.

Zusätzlich ist ein Wohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis erforderlich, da dieser die Zuständigkeit der örtlichen Betreuungsbehörde begründet.

Nähere Auskünfte zum Beruf „rechtlicher Betreuer“, den Zugangsvoraussetzungen und den Fördermöglichkeiten erteilt die Betreuungsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises unter Telefonnummer 05681 775 5367 oder 05681 775 5310 sowie per E-Mail an  betreuungsbehörde@schwalm-eder-kreis.de.

Ausführliche Informationen zum Themenfeld rechtliche Betreuung und dem Beruf „rechtlicher Betreuer und Betreuerin“ sind auf der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises unter „Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen“ eingestellt.

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